Zahnpflegeversicherung
Warum eine zusätzliche Zahnpflegeversicherung sinnvoll ist
In der Schweiz umfasst die Grundversicherung nur grundlegende zahnärztliche Leistungen, was Zahnbehandlungen oft kostspielig macht. Eine Zahnzusatzversicherung bietet Schutz vor diesen Kosten, wobei viele schweizerische Krankenkassen solche Zusatzleistungen anbieten.
Welche Leistungen deckt die Zahnzusatzversicherung ab?
Zahnarztbesuche können schnell teuer werden, denn die Grundversicherung deckt nur bestimmte Behandlungen, wie solche bei unvermeidbaren Erkrankungen des Kauapparates oder Unfällen. Kosten für Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnersatz und Korrekturen der Zahnstellung tragen Sie selbst, ebenso wie für Mundhygiene-Leistungen.
Um sich gegen die Kosten von Zahnbehandlungen abzusichern, steht Ihnen der Abschluss einer freiwilligen Zahnzusatzversicherung offen, wählbar bei Ihrer aktuellen Krankenkasse oder einem anderen Anbieter Ihrer Wahl.
Jeder Versicherer bestimmt individuell, welche Leistungen seine Zahnzusatzversicherung abdeckt. Typischerweise umfassen diese ein breites Spektrum zahnmedizinischer Behandlungen.
- Kontrolluntersuchungen
- zahnerhaltende Behandlungen
- Zahnprothetik
- kieferorthopädische Massnahmen
Viele Krankenkassen bieten Zahnzusatzversicherungen mit abgestuften Deckungsgraden an. Die maximale Kostenübernahme liegt oft bei bis zu 75 Prozent der Behandlungskosten, mit jährlichen Obergrenzen, typischerweise zwischen 2'000 und 2'500 CHF. Höhere Deckungssummen führen zu höheren Prämien.
Für wen lohnt sich eine Zahnpflegeversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung bedeutet zwar zusätzliche monatliche Ausgaben, stellt jedoch eine lohnende Absicherung dar. Früher oder später steht jeder Erwachsene vor der Notwendigkeit von Zahnbehandlungen, deren Kosten die Prämienzahlungen schnell übertreffen können. Besonders für Familien mit Kindern bietet sich der Abschluss einer solchen Versicherung an, da sie auch Beiträge zu kieferorthopädischen Korrekturen wie Zahnspangen umfasst.
Was müssen Sie beim Abschluss der Zusatzversicherung beachten?
Normalerweise fordern Krankenversicherer ein zahnärztliches Attest vor dem Abschluss einer Zahnpflegeversicherung, um den Zustand Ihrer Zähne zu überprüfen. Falls bereits ein Behandlungsbedarf vorliegt, könnte der Versicherer sich weigern, die Kosten dafür zu übernehmen. Zudem sind die Krankenkassen nicht zur Annahme verpflichtet und können in manchen Fällen eine Versicherungsaufnahme verwehren. Bei Kindern verzichten die meisten Versicherer bis zu einem bestimmten Alter auf ein Attest.