Unfalldeckung Krankenkasse
So funktioniert die Unfalldeckung durch die Krankenkasse
In der Schweiz müssen alle Bewohner obligatorisch eine Unfallversicherung haben. Angestellte sind durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) abgesichert. Wer nicht in einem Anstellungsverhältnis steht, erhält Unfallschutz über ihre Krankenversicherung.
Die Unfalldeckung in der obligatorischen Grundversicherung
Das Schweizer Unfallversicherungsgesetz (UVG) gewährleistet, dass jeder, der nicht erwerbstätig ist oder keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezieht, automatisch über die Krankenkasse unfallversichert ist. Dies betrifft Kinder, Hauspersonen, Selbstständige und Studierende.
Im Schadensfall deckt die Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) medizinische Leistungen, Medikamente sowie Aufenthalt und Verpflegung im allgemeinen Spitalbereich. Bei Unfällen im Ausland werden Kosten bis zum Doppelten des schweizerischen Behandlungswerts übernommen.
Die Kostenbeteiligung für den Unfallschutz umfasst eine Jahresfranchise und einen Selbstbehalt von 10%, bis zu einem Maximum von 700 CHF für Erwachsene bzw. 350 CHF für Kinder.
Unfallversicherung über den Arbeitgeber
Für Angestellte lohnt sich der Abschluss einer Grundversicherung ohne Unfalldeckung, da dies zu einer Prämienersparnis von bis zu zehn Prozent führen kann. Angestellte geniessen über ihren Arbeitgeber bereits einen Unfallschutz, der die Versicherungsprämien abdeckt.
Die Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist nicht nur auf Arbeitsunfälle beschränkt, sondern gilt auch für Unfälle zu Hause oder in der Freizeit. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber sind lediglich gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bleibt der Unfallschutz noch einen Monat bestehen und kann durch Beantragung einer Abredeversicherung bei der SUVA um sechs Monate verlängert werden. Sollte der UVG-Schutz auslaufen, ist es wichtig, die Krankenkasse zu informieren, um Versicherungslücken zu vermeiden. Bei Versäumnis der Meldung sind die Leistungen nach KVG gesichert, jedoch müssen rückständige Prämien beglichen werden.
Zusatzversicherung mit Unfalldeckung
Die Wahl einer Unfallzusatzversicherung bereichert den Umfang Ihrer gesetzlichen Absicherung, indem sie Leistungen wie alternative Behandlungsformen und psychotherapeutische Betreuung ohne ärztliche Vermittlung einschliesst. Zusätzlich ermöglicht sie eine bevorzugte Unterbringung in Krankenhäusern, sei es in halbprivaten oder privaten Zimmern. Die Entscheidung für eine solche Zusatzversicherung sollte je nach vorhandener Unfallversicherung durch den Arbeitgeber und deren Leistungsumfang getroffen werden.