Techniker Krankenkasse

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Techniker Krankenkasse TKK: Was Grenzgänger bei der Krankenversicherung beachten müssen

Leben Sie im Ausland und arbeiten in der Schweiz, müssen Sie eine Versicherung bei einem Schweizer Anbieter abschliessen, mit einer Frist von bis zu drei Monaten für den Nachweis. Grenzgänger aus Deutschland geniessen ein Wahlrecht in der Versicherung. Wenn Sie vorher bei der Techniker Krankenkasse versichert waren, können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihren Schutz beibehalten.

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Krankenkasse Grenzgänger: Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer aus Nachbarländern

Für Grenzgänger ist eine Versicherung in der Schweiz Pflicht, aber es gibt Ausnahmen für Personen aus Nachbarländern wie Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich. Diese können ihre Versicherung im Heimatland behalten. Um sich von der Pflicht in der Schweiz zu befreien, müssen Sie innerhalb von drei Monaten einen Antrag bei der zuständigen Stelle im Arbeitskanton einreichen.

Um von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreit zu werden, ist es notwendig, binnen drei Monaten einen Antrag bei der zuständigen Behörde im Arbeitskanton zu stellen. Dies gilt auch, wenn Sie von einer deutschen zu einer Schweizer Krankenversicherung wechseln möchten. In solchen Fällen müssen Sie innerhalb derselben Frist einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen.

Bei Wahl eines Schweizer Versicherers erhalten Sie das Formular E106, das Sie bei jeder Krankenkasse im Wohnland einreichen können, um auch dort medizinische Leistungen zu erhalten. Die Beiträge für eine Schweizer Krankenkasse zahlen Sie vollständig selbst. Der Leistungsumfang und die Kostenbeteiligung, einschliesslich der Jahresfranchise und des Selbstbehalts, unterscheiden sich von denen in Deutschland.

Wie unterscheiden sich deutsche und Schweizer Krankenkassen?

Als Mitglied einer Schweizer Krankenkasse übernehmen Sie die Beiträge vollständig selbst, ohne Abzüge durch den Arbeitgeber. Der Umfang der Grundversicherung in der Schweiz unterscheidet sich von dem in Deutschland, insbesondere bei Zahnbehandlungen und Dentalhygiene, die weniger abgedeckt werden.

Die Kostenbeteiligung in der Schweizer Grundversicherung besteht aus einer Jahresfranchise und einem Selbstbehalt. Mit einer Jahresfranchise von 300 Franken, die erhöht werden kann, tragen Sie zu den Kosten bei. Kosten, die über die Franchise hinausgehen, werden von der Versicherung übernommen, wobei Sie bis zu zehn Prozent selbst tragen, begrenzt auf 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken für Kinder.

Krankenkassen vergleichen und Krankenkassenbeiträge sparen

Ein Vergleich der Krankenkassen für Grenzgänger kann sich lohnen, da die Beiträge und Leistungen variieren können. Auch die Zusatzversicherung, die für bestimmte Leistungen notwendig sein kann, sollte berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach der optimalen Versicherungslösung.

Das Sparpotenzial wird ermittelt, indem die niedrigste Prämie in Ihrer Prämienregion und für Ihr gewähltes Versicherungsmodell, Franchise und Alter mit der höchsten Prämie Ihrer aktuellen Krankenversicherung verglichen wird. Dieser Vergleich erfolgt unabhängig vom Versicherungsmodell, aber unter Berücksichtigung derselben Prämienregion, Franchise und Altersgruppe.