Prämienverbilligung
So erhalten Sie eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse
Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln müssen nicht die volle Krankenkassenprämie tragen. Bei Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen besteht die Möglichkeit, eine Prämienreduktion zu beantragen. Dieser Ratgeber erklärt, wer förderberechtigt ist und welche Schritte notwendig sind. Zudem kann ein Vergleich der Krankenkassen erhebliche Einsparungen bringen, teilweise über Tausend Schweizer Franken jährlich.
Haben Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung?
Ein Recht auf Prämienreduzierung haben jene, deren wirtschaftliche Situation als bescheiden gilt. Entscheidend sind hierbei das Einkommen des Haushalts sowie die Kinderanzahl, wobei die Einkommensgrenzen kantonal variieren. Oftmals informieren die Behörden proaktiv über einen möglichen Anspruch.
Im Kanton Zürich gelten 2020 folgende Einkommensgrenzen für eine Prämienreduzierung:
- Ehepaare/Partnerschaften ohne Kinder: Maximal CHF 49'200 steuerbares Gesamteinkommen.
- Mit Kindern: Bis CHF 49'200 für Ehepaare/Partnerschaften, mit Prämienreduktion für minderjährige Kinder bei Einkommen zwischen CHF 49'300 und CHF 62'900.
- Alleinerziehende: Bis CHF 41'600, mit Prämienreduktion für minderjährige Kinder bei Einkommen zwischen CHF 41'700 und CHF 62'900.
- Einzelpersonen: Bis CHF 36'300 steuerbares Einkommen.
Das Gesamtvermögen darf CHF 300'000 (CHF 150'000 für Einzelpersonen) nicht übersteigen. Normalerweise sendet die SVA bis Ende Juli ein Antragsformular, das ausgefüllt zurückzusenden ist. Fehlt Ihnen das Formular, kontaktieren Sie Ihre SVA.
Antrag auf Prämienverbilligung: Darauf müssen Sie achten
Normalerweise versendet die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Ihres Kantons bis spätestens Ende Juli die Antragsformulare für die Prämienreduktion. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, bekommen selbst dann ein Formular, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen. Sie sind angehalten, dieses Formular sorgfältig auszufüllen und unterschrieben innerhalb von zwei Monaten an die SVA zurückzusenden. Junge Erwachsene, die sich noch in der Ausbildung befinden, sollten dem Antrag zudem einen gültigen Nachweis über ihre Ausbildung, wie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder eine Schulbescheinigung, beilegen.
Die Höhe der Prämienreduktion hängt vom Wohnort, Einkommen und Alter ab und betrifft ausschliesslich die Grundversicherung.
So funktioniert die Auszahlung
Die SVA leitet die Prämienreduktion direkt an Ihre Krankenversicherung weiter, die diese mit Ihren Prämien verrechnet. Bei einem Wechsel informiert die bisherige Versicherung die SVA. Eine gesonderte Meldung bei der SVA ist nicht erforderlich.
Die Höhe der Prämienreduktion hängt vom Wohnort, Einkommen und Alter ab und betrifft ausschliesslich die Grundversicherung.
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Eine Prämienverbilligung bekommt man nur für die Grundversicherung, nicht für die Zusatzversicherung. Ein Krankenkassenvergleich ist ratsam, um auch mit reduzierter Prämie optimale Konditionen zu sichern. Ermitteln Sie Ihre aktuelle Prämie und entdecken Sie Sparpotenziale.