Kündigungsfrist Krankenkasse
Kündigungsfrist der Krankenkasse: Welche Fristen müssen Sie beachten?
Wenn Sie mit Ihrer aktuellen Krankenversicherung unzufrieden sind und einen Wechsel in Erwägung ziehen, ist es wichtig, die Kündigung rechtzeitig vorzunehmen. In der Grundversicherung hängen die Kündigungsfristen von Ihrer gewählten Franchise ab. Bei der Standardfranchise besteht die Möglichkeit, zum Halbjahr zu kündigen, während andere Franchisen eine Kündigung nur zum Ende des Kalenderjahres zulassen. Beachten Sie, dass für die Kündigung von Zusatzversicherungen unterschiedliche Fristen gelten.
Kündigungsfrist bei ordentlicher Franchise
Die Standardfranchise in der Grundversicherung beträgt für Erwachsene 300 CHF und für Kinder 0 CHF. Wählen Sie dieses Modell, ist eine Kündigung Ihrer Krankenkasse zum Halbjahr möglich, wobei eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten ist.
Für eine Kündigung zum 30. Juni muss Ihr Schreiben also spätestens am 31. März bei Ihrer Versicherung vorliegen. Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse wird somit ab dem 1. Juli wirksam.
Krankenversicherung kündigen zum Jahresende
Entscheiden Sie sich für eine andere Franchise, ist eine Kündigung nur zum Ende des Jahres möglich. Die Krankenversicherungen legen ihre neuen Prämien im Herbst fest, die durch das Bundesamt für Gesundheit genehmigt und bis Ende September veröffentlicht werden. Über Prämienanpassungen müssen die Versicherer bis zum 31. Oktober informieren.
In diesem Szenario ist der 30. November der letzte Tag, an dem eine Kündigung möglich ist, um zum Ende des Jahres aus dem Vertrag auszusteigen.
Kündigungsfristen in der Zusatzversicherung
Bei freiwilligen Zusatzversicherungen dürfen die Krankenkassen die Konditionen individuell bestimmen, was unterschiedliche Kündigungsfristen zur Folge hat. Häufig finden sich Verträge mit einjähriger Laufzeit und dreimonatiger Kündigungsfrist, es gibt aber auch Verträge mit längeren Bindungen und Kündigungsfristen.
Jahresverträge enden typischerweise zum Kalenderjahresende, wobei Ihr Kündigungsschreiben bis zum 30. September eingereicht werden muss, um zum Jahresende wirksam zu werden.
Bei Prämienerhöhungen in der Zusatzversicherung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des Jahres.
Prämien vergleichen und Krankenkasse wechseln
Eine versäumte Kündigungsfrist führt zur automatischen Vertragsverlängerung. Überlegen Sie sich daher rechtzeitig vor Ablauf der Frist, ob ein Wechsel für Sie in Frage kommt.