Franchise - Selbstbehalt

Franchise - Selbstbehalt

So funktioniert die Franchise in der obligatorischen Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz deckt Krankheitskosten teilweise ab. Versicherungsnehmer zahlen eine Jahresfranchise und einen Selbstbehalt. Eine höhere Franchise führt zu niedrigeren monatlichen Prämien.

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Die Jahresfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung

Wenn Sie in der Schweiz medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente oder einen Spitalaufenthalt in Anspruch nehmen, beteiligen Sie sich an den Kosten. In der Grundversicherung liegt die ordentliche Franchise für Erwachsene bei 300 Schweizer Franken. Für Kinder unter 18 Jahren entfällt die Franchise.

Mit individuell anpassbaren Kostenbeteiligungen können Sie Ihre Krankenversicherungsprämien in der Schweiz effektiv steuern. Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) haben Sie als Versicherungsnehmer vielfältige Möglichkeiten, Ihre Franchise zu wählen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre reicht die Bandbreite von 0 bis 600 Schweizer Franken. Erwachsene ab 26 Jahren können unter den Franchisen 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 Schweizer Franken wählen, wobei das Angebot je nach Krankenversicherung variiert.

In der Zusatzversicherung hingegen sind die Modalitäten anders gestaltet. Hier gibt es keine festen Franchisen, sondern die Krankenversicherung deckt die vereinbarten Leistungen bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag. Dies ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Gestaltung Ihrer Versicherungsleistungen.

Der zusätzliche Selbstbehalt

Die jährliche Franchise ist Ihr erster Kostenanteil an medizinischen Ausgaben. Sobald Ihre Gesundheitskosten diesen Betrag überschreiten, springt die Krankenkasse ein, allerdings mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent der weiteren Kosten, bis maximal 700 Schweizer Franken für Erwachsene bzw. 350 Schweizer Franken für Kinder. Bei einem Spitalaufenthalt zahlen Erwachsene zudem täglich 15 Schweizer Franken.

Sind zum Beispiel 300 Schweizer Franken als Franchise vereinbart, tragen Sie die Kosten bis zu diesem Betrag selbst. Darüber hinaus beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den weiteren Kosten.

Bei einem Wechsel der Grundversicherung mitten im Jahr wird Ihre bisherige Kostenbeteiligung angerechnet.

Wann fällt keine Kostenbeteiligung an?

Für Mütter entfallen die Kostenbeteiligungen von der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt. Auch bei Unfällen, wenn eine Unfallversicherung über den Arbeitgeber besteht, ist keine Kostenbeteiligung fällig.

Wann können Sie Ihre Franchise wechseln?

Eine Anpassung der Franchise, ob Erhöhung oder Verringerung, ist jeweils zum Jahresanfang möglich. Die Mitteilung über eine gewünschte Verringerung muss bis spätestens 30. November, für eine Erhöhung bis zum letzten Arbeitstag im Dezember bei der Krankenkasse eingehen.

Franchisen vergleichen

Wenn Sie selten krank sind, kann eine höhere Franchise Ihre Prämien deutlich senken. Häufigere Arztbesuche oder regelmässige Medikamenteneinnahmen machen eine niedrigere Franchise bei höheren Prämien sinnvoller. Um die ideale Option für Sie zu finden, unterstützen wir Sie mit einem Vergleich der Versicherungsoptionen.

Das Sparpotenzial wird ermittelt, indem die niedrigste Prämie in Ihrer Prämienregion und für Ihr gewähltes Versicherungsmodell, Franchise und Alter mit der höchsten Prämie Ihrer aktuellen Krankenversicherung verglichen wird. Dieser Vergleich erfolgt unabhängig vom Versicherungsmodell, aber unter Berücksichtigung derselben Prämienregion, Franchise und Altersgruppe.