Alternativmedizin - Komplementärmedizin
Alternativmedizin: Welche Behandlungen übernimmt die Krankenkasse?
Die Begriffe “Alternativmedizin” und “Komplementärmedizin” umfassen Therapieverfahren, die ausserhalb der konventionellen Medizin liegen. Hierzu gehören beispielsweise natürliche Heilmittel oder die Traditionelle Chinesische Medizin. Einige Dienstleistungen aus diesem Bereich werden von der Grundversicherung gedeckt, vorausgesetzt sie werden von einem von der Krankenversicherung anerkannten Therapeuten durchgeführt.
Welche Massnahmen der Komplementärmedizin zahlt die Grundversicherung?
Ergänzende medizinische Ansätze finden oft Verwendung in Kombination mit herkömmlichen medizinischen Behandlungen. Viele Versicherungsnehmer bevorzugen alternative Therapieansätze und Medikamente, da sie als weniger aggressiv im Vergleich zu traditionellen medizinischen Behandlungen angesehen werden. Seit 2017 beinhaltet die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz fünf alternative Therapieformen, nämlich:
- Homöopathie: Hierbei wird nach dem Grundsatz “Gleiches mit Gleichem behandeln” vorgegangen. Patienten erhalten eine Ursprungslösung, die stark verdünnte Wirkstoffe enthält. Diese Verstärkungsprozess soll die Wirkung des Mittels erhöhen.
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Diese alte medizinische Tradition aus China nutzt Therapien wie Akupunktur, Massagen, Bewegungstherapie und spezifische Ernährungsrichtlinien.
- Anthroposophische Medizin: Diese Methode betrachtet den Menschen in seiner Ganzheitlichkeit und nicht nur seine Krankheit. Ein enger Kontakt zwischen Arzt und Patient steht im Mittelpunkt.
- Neuraltherapie: Lokalanästhetika sollen das autonome Nervensystem beeinflussen und somit Beschwerden am betroffenen Körperteil lindern.
- Phytotherapie: Hier werden ausschliesslich Pflanzen und ihre Inhaltsstoffe als Heilmittel verwendet. Anders als bei der homöopathischen Methode wird der Wirkstoff nicht in hohem Masse verdünnt.
Bedingungen für die Kostenübernahme
Krankenversicherungen decken die Ausgaben für alternative medizinische Therapien, sofern diese von qualifizierten Medizinern durchgeführt werden, die eine Zusatzausbildung in der angewandten Therapie vorweisen können. Heilpraktiker sind nicht unter den von den Krankenversicherungen anerkannten Anbietern.
Die Grundversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Medikamente aus dem komplementärmedizinischen Bereich, abzüglich eines Selbstbehalts. Erstattet werden Medikamente, die auf der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) aufgeführt sind. Dazu gehören homöopathische Mittel, verschiedene Naturheilmittel und anthroposophische Medikamente.
Ist eine alternative Medizin-Zusatzversicherung sinnvoll?
Trotz der erweiterten Leistungen der Krankenversicherungen im Bereich der Alternativmedizin kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein. Mit einer umfassenden Zusatzversicherung haben Sie Zugang zu komplementärmedizinischen Behandlungen, die in der Grundversicherung nicht abgedeckt sind, einschliesslich Behandlungen durch einen Heilpraktiker.
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